BAfA-Förderung für die Energieberatung

Maximal 800 Euro Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser

Energieberatung
Damit das Sanierungskonzept maßgeschneidert für das Haus ist, lohnt es sich einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Eine solche ausführliche Energieberatung ist zwar nicht kostenlos, aber das Geld ist für den Energiesparerfolg gut investiert. Und eine Förderung gibt es für die so genannte Vor-Ort-Beratung auch: Maximal 800 Euro beträgt der Zuschuss vom BAfA für ein Einfamilienhaus. Energieberater Alexander Neumann erklärt die Details.
Energieberater trifft Ehepaar vor OrtBild größer anzeigen
Für die so genannte Vor-Ort-Beratung vergibt das BAfA eine Förderung. Nach der Energieberatung hält der Hausbesitzer ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept in den HändenFoto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Eine Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Experten wird von vielen Hauseigentümern sehr geschätzt. So können sie sicher sein, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen am Ende auch den gewünschten Erfolg bei der Energieeinsparung bringen. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) auch die Energieberatung durch solche Experten. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Energieberater wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan mit zeitlicher Abfolge entworfen. Eine solche Vor-Ort-Beratung bietet sich vor allem dann, wenn ein Energieausweiserstellt werden soll oder eine Sanierung mit KfW-Förderung geplant ist.

Zuschuss für die Energieberatung
Die Zuschuss-Beantragung beim BAfA übernimmt der Energieberater, er beantragt die Förderung vor Beginn der Energieberatung online beim BAfA. An den Energieberater wird der Zuschuss auch ausgezahlt. Der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. 

Voraussetzungen für die BAfA-Förderung
Damit Hausbesitzer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAfA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Der Bauantrag für das Haus muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Der Energieberater muss für die Förderung der Vor-Ort-Beratung in derEnergieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundesgelistet sein.

So läuft die Vor-Ort-Beratung ab
Nachdem der Energieberater ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten der vergangenen drei Jahre erfasst hat, erstellt er einen Beratungsbericht. Wählen können Hausbesitzer zwischen einem Bericht für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und einem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt. Der Beratungsbericht fasst alle Ergebnisse zusammen, beschreibt die Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen und den Energieverbrauch vor und nach der Sanierung. Auch eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und ein Maßnahmenplan gehören dazu. Am Schluss der Energieberatung steht ein persönliches Beratungsgespräch, um alle Details ausführlich zu erläutern.